Schuljahr 2021–2022
Das Land NRW hat am 23.11. eine neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Diese steht zum Download unter nachstehendem Link bereit.
Für die Musikschulen gelten ab dem 24. November 2021 folgende Regelungen:
Schüler:innen
- Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten außerhalb der Ferienzeiten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen.
- Kinder bis zum Schuleintritt benötigen keinen Test. Sie werden wie Getestete behandelt.
- 2G für Schüler:nnen ab 16 Jahren
- Schüler:nnen ab 16 Jahren, die attestiert nicht geimpft werden können, dürfen nach Testvorlage unterrichtet werden (Antigen-Test nicht älter als 24 Stunden, oder PCR nicht älter als 48 Stunden)
Lehrer:innen
- 3G für Lehrer:nnen (tagesaktueller Testnachweis und Ergebnis nicht länger als 24 Stunden)
Nur Gesangsunterricht: Der Antigen-Test darf nicht älter als 6 Stunden sein oder der PCR-Test nicht älter als 24 Stunden.
Maskenpflicht und Begleitpersonen
- Die Maskenpflicht gilt unabhängig davon, ob eine Person geimpft, getestet oder genesen ist.
Ausnahmen:
1. Kinder bis zum Schuleintritt
2. Getestete Personen bei Vorlage eines PCR-Tests - Die 2G Regelung gilt auch für Begleitpersonen, die die Musikschule betreten möchten
Die Musikschule ist verpflichtet, die Nachweise entsprechend ab 24.11.2021 zu kontrollieren.
Sämtliche Nachweise müssen auf Nachfrage vorgelegt werden, bzw. Testergebnisse bei Ungeimpften bzw. SchülerInnen über 16 Jahren können am Unterrichtstag vorab per E-Mail an [email protected] weitergeleitet werden.
Sollten Sie noch Fragen haben, so freuen wir uns auf Ihre Nachricht.
Ihre
Kölner Musikakademie
-Ende der Meldung-
Ab Mai 2021
Das Land NRW hat bei der Corona-Schutzverordnung nachgebessert und beschlossen, dass ab dem 5. Juni der Testnachweis bei musikalischem Einzel- und Zweierunterricht nicht mehr erforderlich ist (siehe aktuelle Verordnung hier). Die Maskenpflicht besteht jedoch weiterhin.
In den Fächern, in denen keine Masken getragen werden können (Gesang und Blasinstrumente), empfehlen wir weiterhin dringend einen Schnell- oder Selbsttest, der nicht älter als 48 h ist.
-Ende der Meldung-
Wir freuen uns, euch/ Ihnen mitzuteilen, dass ab dem 28. Mai wieder alle unsere SchülerInnen zum Präsenzunterricht kommen dürfen!
Vorraussetzung für den Besuch des Unterrichts ist allerdings ein Schnell- oder Selbsttest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Dies gilt für alle am Unterricht Beteiligten, also auch für Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren und auch für die Lehrkräfte.
Für Kinder bis zu 6 Jahren ist kein Test erforderlich.
Bitte beachten Sie auch folgende Tabelle:
Testpflicht:
Bitte beachten Sie: Der Negativtestnachweis gilt für Schülerinnen gleichermaßen wie für Lehrkräfte und hat eine Gültigkeit von 48 Stunden. Da in den Kommunen unterschiedliche Verfahren bei den Testungen angewendet werden, auch für Schulpflichtige, ist die genaue Anwendung der Testpflicht mit den lokalen Behörden vor Ort zu klären. Lt. aktueller Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW sollen die allgemeinbildenden Schulen den Schülerinnen eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Testung der Schule ausstellen. Für Kinder bis zu 6 Jahren ist kein Test erforderlich.
Geimpfte und Genesene:
Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene (Immunisierte) negativ Getesteten gleich.
-Ende der Meldung-
Der Präsenzunterricht ist ab dem 26. April an allen Standorten nicht erlaubt.
Aufgrund der Notbremse, welche seit dem 24. April in Köln gilt, ist das Bundesinfektionsschutzgesetz zu beachten:
28b, Abs. 10, (3)
„…Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, so ist ab dem übernächsten Tag für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen die Durchführung von Präsenzunterricht untersagt.“
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/B/4_BevSchG_BGBL.pdf
Diese Regelung ist ebenfalls auf der Webseite der Stadt Köln zu finden:
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/gesundheit/infektionsschutz/corona-virus/aktuelle-corona-regelungen-koeln (unter Dienstleistungen)
Bis auf Weiteres bleiben wir beim Onlineunterricht.
-Ende der Meldung-
2021
Der Präsenzunterricht ist ab dem 19. April an mehreren Standorten möglich jedoch mit Einschränkungen.
Die aktuelle Coronaschutzverordnung vom 16. April erlaubt ab dem 19. April 2021 den Präsenzunterricht für bis zu 5 Teilnehmer:innen. Allerdings nur für Schulfplichtigen Schüler:innen bis einschließlich Oberstufe. Die genauen Infos finden Sie in dieser Tabelle:
Infos nach Standorten
Dürenerstr. 71–73 | Königin Luise Schule | KGS Lindenburger Allee | GGS Bachemerstr. |
Präsenzunterricht möglich Nur für Schüler:innen von der ersten Klasse bis einschließlich Oberstufe | Onlineunterricht möglich Präsenzunterricht noch unklar | Onlineunterricht möglich Präsenzunterricht möglich, wenn die Schüler an dem Tag auch Schule haben. | Präsenzunterricht möglich |
-Ende der Meldung-
Infos nach Standorten
Der Präsenzunterricht ist ab dem 12. April nur am Standort „Dürenerstr.“ möglich.
Die letzte Coronaschutzverordnung vom 6. April erlaubt ab dem 12. April 2021 den Präsenzunterricht für bis zu 5 Teilnehmer:innen. Allerdings nur für Schulfplichtigen Schüler:innen bis einschließlich Oberstufe. Die genauen Infos finden Sie in dieser Tabelle:
Dürenerstr. 71–73 | Königin Luise Schule | KGS Lindenburger Allee | GGS Bachemerstr. |
Präsenzunterricht möglich Nur für Schüler:innen ab der ersten Klasse bis einschließlich Oberstufe | Online – Gruppen werden Einzel unterrichtet Kein Präsenzunterricht 12.-18. April | Online – Gruppen werden Einzel unterrichtet Kein Präsenzunterricht 12.-18. April | Online – Gruppen werden Einzel unterrichtet Kein Präsenzunterricht 12.-18. April |
-Ende der Meldung-
Der Präsenzunterricht ist ab dem 15. März an drei Stanorten möglich.
Die letzte Coronaschutzverordnung vom 5. März erlaubt ab dem 8. März 2021 den Präsenzunterricht für bis zu 5 Teilnehmer:innen.
Bitte beachten Sie:
Aktuell wird leider noch kein Präsenzunterricht in der KGS Lindenburger Allee stattfinden.
Die genauen Infos finden Sie in dieser Tabelle:
Infos nach Standorten
Dürenerstr. 71–73 | Königin Luise Schule | KGS Lindenburger Allee | GGS Bachemerstr. |
Präsenzunterricht möglich | Präsenzunterricht möglich | Online – Gruppen werden Einzel unterrichtet Kein Präsenzunterricht 15.-29. März | Präsenzunterricht möglich |
-Ende der Meldung-
Der Präsenzunterricht ist ab dem 8. März wieder möglich.
Die neue Coronaschutzverordnung vom 5. März wurde veröffentlicht und erlaubt ab dem 8. März 2021 den Präsenzunterricht für bis zu 5 Teilnehmer:innen.
Bitte beachten Sie:
Aktuell ist es leider noch nicht an allen Standorten möglich, Präsenzunterricht zu erteilen.
Die genauen Infos finden Sie in dieser Tabelle:
Infos nach Standorten
Dürenerstr. 71–73 | Königin Luise Schule | KGS Lindenburger Allee | GGS Bachemerstr. |
Präsenzunterricht möglich | Online – Gruppen werden Einzel unterrichtet Kein Präsenzunterricht 8.-12. März | Online – Gruppen werden Einzel unterrichtet Kein Präsenzunterricht 8.-12. März | Online – Gruppen werden Einzel unterrichtet Kein Präsenzunterricht 8.-12. März |
-Ende der Meldung-
Ab Montag, den 22. Februar, ist an Musikschulen der Einzelunterricht in Präsenz in sehr eingeschränktem Maße möglich:
- Erlaubt ist Einzelunterricht für Kinder im Grundschulalter sowie generell Einzelunterricht „außerhalb geschlossener Räumlichkeiten“.
- Ebenso ist der Unterricht in Kita-Kooperationen und Grundschul-Kooperationen in eingeschränktem Maße möglich. Voraussetzung ist hier die Betreuung in festen Gruppen nach Maßgabe der Corona-Betreuungsverordnung.
Die aktuelle Coronaschutzverordnung, § 7 „Weitere außerschulische Bildungsangebote“, sieht im Wortlaut vor:
„(1) Sämtliche Bildungs-, Aus-und Weiterbildungsangebote einschließlich kompensatorischer Grundbildungsangebote … und musikalischer Unterricht sind in Präsenz untersagt, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist. …
Ausgenommen von dem Verbot nach Satz 1 sind
1. Einzelunterricht beziehungsweise andere Einzelbildungsmaßnahmen außerhalb geschlossener Räumlichkeiten,
7. der musikalische Unterricht in Präsenz
a) als Einzelunterricht für Kinder bis zum Eintritt in die weiterführende Schule oder
b) wenn dieser in die Angebote der Kindertagesbetreuung oder Schulen der Primarstufe integriert ist oder in Kooperation mit diesen ausschließlich für die in den Einrichtungen gebildeten festen Gruppen von Kindern einer Schule oder eines Betreuungsangebots angeboten wird.
Zu beachten sind selbstverständlich dabei die üblichen Regelungen wie Kontaktbeschränkung, Mindestabstand, Maskenpflicht, Hygieneanforderungen und Rückverfolgbarkeit: „Die nach den vorstehenden Regelungen zulässigen Präsenzveranstaltungen sind nur unter strikter Beachtung der Regelungen der §§2 bis 4a durchzuführen. Dabei sind möglichst große Räumlichkeiten sowie die Möglichkeit von Hybrid-und Wechselunterricht soweit wie möglich zu nutzen.“
Grundsätzlich gilt zudem laut Corona-Betreuungsverordnung: „Über eine außerschulische Nutzung der Schulgebäude entscheidet der Schulträger in Abstimmung mit der Schulleitung auf Grundlage der Coronaschutzverordnung.“ (§ 1 (7))
Weitere Details zu den Vorgaben in Kooperationen regelt die Corona-Betreuungsverordnung in den §§1 und 2.
Für weitere Informationen besuchen Sie die Seite vom Land NRW.
Infos nach Standorten
Dürenerstr. 71-73 | Königin Luise Schule | KGS Lindenburger Allee | GGS Bachemerstr. |
Online – Gruppen werden Einzel unterrichtet Präsenzunterricht teilweise möglich (s. Oben) | Online – Gruppen werden Einzel unterrichtet Kein Präsenzunterricht | Online – Gruppen werden Einzel unterrichtet Präsenzunterricht teilweise möglich (s. Oben) | Online – Gruppen werden Einzel unterrichtet Präsenzunterricht teilweise möglich (s. Oben) |
-Ende der Meldung-
Der eingeschränkte Pandemiebetrieb wurde in NRW bis zum 21.02.2021 verlängert. Das offizielle Schreiben der Landesregierung finden Sie hier.
Demzufolge ist für die Schüler*innen der Kölner Musikakademie nur der Onlineunterricht möglich. Das Kollegium der KMA ist informiert und bereit für den Onlineunterricht.
Für weitere Informationen besuchen Sie die Seite vom Land NRW.
Infos nach Standorten
Dürenerstr. 71–73 | Königin Luise Schule | KGS Lindenburger Allee | GGS Bachemerstr. |
Online – Gruppen werden Einzel unterrichtet Kein Präsenzunterricht | Online – Gruppen werden Einzel unterrichtet Kein Präsenzunterricht | Online – Gruppen werden Einzel unterrichtet Kein Präsenzunterricht | Online – Gruppen werden Einzel unterrichtet Kein Präsenzunterricht |
-Ende der Meldung-
Der eingeschränkte Pandemiebetrieb wird in NRW bis zum 14.02.2021 fortgeführt. Das offizielle Schreiben der Landesregierung finden Sie hier.
Daher ist für die Schüler*innen der Kölner Musikakademie nur der Onlineunterricht möglich. Das Kollegium der KMA ist informiert und bereit für den Onlineunterricht.
Für weitere Informationen besuchen Sie die Seite vom Land NRW.
Infos nach Standorten
Dürenerstr. 71–73 | Königin Luise Schule | KGS Lindenburger Allee | GGS Bachemerstr. |
Online – Gruppen werden Einzel unterrichtet Kein Präsenzunterricht | Online – Gruppen werden Einzel unterrichtet Kein Präsenzunterricht | Online – Gruppen werden Einzel unterrichtet Kein Präsenzunterricht | Online – Gruppen werden Einzel unterrichtet Kein Präsenzunterricht |
-Ende der Meldung-
Laut der Coronaschutzverordnung vom 07.01.2021 müssen die Musikschulen bis einschließlich 31. Januar 2021 den Präsenzunterricht einstellen. Das Schreiben der Landesregierung findet man hier.
Im Monat Januar ist daher für die Schüler*innen der Kölner Musikakademie nur der Onlineunterricht möglich. Das Kollegium der KMA ist informiert und bereit für den Onlineunterricht.
Für weitere Informationen besuchen Sie die Seite vom Land NRW.
Infos nach Standorten
Dürenerstr. 71–73 | Königin Luise Schule | KGS Lindenburger Allee | GGS Bachemerstr. |
Online – Gruppen werden Einzel unterrichtet Kein Präsenzunterricht | Online – Gruppen werden Einzel unterrichtet Kein Präsenzunterricht | Online – Gruppen werden Einzel unterrichtet Kein Präsenzunterricht | Online – Gruppen werden Einzel unterrichtet Kein Präsenzunterricht |
-Ende der Meldung-
2020
Laut der Coronaschutzverordnung vom 14.12. müssen die Musikschulen ab dem 16. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021 den Präsenzunterricht einstellen. Das Schreiben der Landesregierung findet man hier.
Ab Mittwoch, den 16.12. ist daher für die Schüler*innen der Kölner Musikakademie nur der Onlineunterricht möglich. Das Kollegium der KMA ist informiert und bereit für den Onlineunterricht.
Für weitere Informationen besuchen Sie die Seite vom Land NRW.
Infos nach Standorten
Dürenerstr. 71–73 | Königin Luise Schule | KGS Lindenburger Allee | GGS Bachemerstr. |
Online – Gruppen werden Einzel unterrichtet Kein Präsenzunterricht | Online – Gruppen werden Einzel unterrichtet Kein Präsenzunterricht | Online – Gruppen werden Einzel unterrichtet Kein Präsenzunterricht | Online – Gruppen werden Einzel unterrichtet Kein Präsenzunterricht |
Wir hoffen, dass dies Bald ein Ende hat und wünschen Ihnen und Ihren Familien alles Gute.
Ihre
Kölner Musikakademie
-Ende der Meldung-
Der Präsenzunterricht ist ab 5. November auch in der Dürenerstr. 71-73 wieder möglich. Das Schreiben der Landesregierung findet man hier.
Demzufolge dürfen ab Donnerstag, den 5.11. alle Schüler*innen der Dürenerstr. 71-73 zum Präsenzunterricht kommen. Wir begrüßen die neueste Entscheidung der Landesregierung NRW.
Ihre
Kölner Musikakademie
Infos nach Standorten
Dürenerstr. 71-73 | Königin Luise Schule | KGS Lindenburger Allee | GGS Bachemerstr. |
Der Präsenzunterricht findet statt. | Der Präsenzunterricht findet statt. | Der Präsenzunterricht findet statt. | Der Präsenzunterricht findet statt. |
Hinweis: Die Schülervorspiele wurden (noch) nicht abgesagt
Alle Termine
Freitag, 11. Dezember um 16:00 und um 17:00 Uhr (2 Vorspiele)
KGS Lindenburger Allee
Lindenburger Allee 38
50931 Köln
Samstag, 12. Dezember von 11:00 – 16:00 Uhr (4-5 Vorspiele)
Nur für die Klavierklassen
Königin Luise Schule
Alte Wallgasse 10
50672 Köln
Samstag, 19. Dezember ab 14:00 Uhr (4 Vorspiele)
Kirche Christi Auferstehung der Alt-Katholiken
Jülicher Straße 28
50674 Köln
-Ende der Meldung-
Laut der aktuellen Coronaschutzverordnung vom 30.10. müssen die Musikschulen bis einschließlich 30.11. den Präsenzunterricht einstellen. Das Schreiben der Landesregierung findet man hier.
Demzufolge ist ab Montag, den 2.11. für die Schüler*innen der Dürenerstr. 71–73 nur der Onlineunterricht möglich. Das Kollegium der KMA ist informiert und bereit für den Onlineunterricht.
Ihre
Kölner Musikakademie
Infos nach Standorten
Dürenerstr. 71–73 | Königin Luise Schule | KGS Lindenburger Allee | GGS Bachemerstr. |
Online – Gruppen werden Einzel unterrichtet Kein Präsenzunterricht | Der Präsenzunterricht findet statt. | Der Präsenzunterricht findet statt. | Der Präsenzunterricht findet statt. |
Hinweis: Die Schülervorspiele wurden (noch) nicht abgesagt
Alle Termine
Freitag, 11. Dezember um 16:00 und um 17:00 Uhr (2 Konzerte)
KGS Lindenburger Allee
Lindenburger Allee 38
50931 Köln
Samstag, 12. Dezember von 11:00 – 16:00 Uhr (4-5 Konzerte)
Nur für die Klavierklassen
Königin Luise Schule
Alte Wallgasse 10
50672 Köln
Samstag, 19. Dezember ab 14:00 Uhr (4 Konzerte)
Kirche Christi Auferstehung der Alt-Katholiken
Jülicher Straße 28
50674 Köln
-Ende der Meldung-
Der Präsenzunterricht ist von Beginn des Schuljahres möglich. Die letzte Meldung (12. August 2020) vom Landesverband der Musikschulen finden Sie hier:
https://lvdm-nrw.de/wp-content/uploads/2020/08/lvdm-nrw-update-12-08-20.pdf
Infos nach Standorten
Dürenerstr. 71-73 | Königin Luise Schule | KGS Lindenburger Allee | GGS Bachemerstr. |
Der Präsenzunterricht findet statt. | Der Präsenzunterricht findet statt. | Der Präsenzunterricht findet statt. | Der Präsenzunterricht findet statt. |
Zu beachten
Zum Schutz aller Beteilgten verfolgen wir die Verordnung des Landes NRW vom 12. August 2020.
In Detail:
Instrumental- und Vokalunterricht
Es gilt der Mindestabstand von 1,5 Meter. Bei Blasinstrumenten beträgt der Mindestabstand 2 Meter zwischen den beteiligten Personen und beim Singen 3 Meter zwischen Personen und 4 m in Ausstoß Richtung.
Teilnehmerzahlen
Eine Begrenzung von Teilnehmerzahlen ist nicht vorgegeben.
Es gelten außerdem die AHA-Regel, Abstand-Hygiene-Alltagsmasken sowie folgende Maßnahmen:
- Hände waschen/desinfizieren. Spender finden Sie übrigens im Flur und in der Toilette.
- Eltern oder Begleitpersonen werden gebeten, die Kinder bis zur Haustür zu begleiten. Bringen Sie daher die Kinder kurz vor Unterrichtsbeginn, um lange Wartezeiten zu vermeiden.
- Im Wartebereich dürfen nur 3 Personen gleichzeitig warten.
- Im Unterricht den Abstand von 1,5 Metern halten, ansonsten nur mit Mund-Nase-Schutz. Wir haben außerdem Trennwände (Spuckschutz).
- Die Schüler*innen bringen immer die eigenen Sachen (Stift, Radierer, Noten) zum Unterricht mit.
- Die Zeit zum Auspacken, Stimmen, Aufgaben aufschreiben, Einpacken, Anziehen wird zum Lüften genutzt.
- Die Räume nach Unterrichtsende umgehend verlassen.
Ihre
Kölner Musikakademie
-Ende der Meldung-
Nach fast zwei Monaten sehen wir uns wieder!
(Informationen zum Unterricht in der KGS Lindenburger Allee und in der Königin Luise Schule finden Sie weiter unten).
Dies ist mit einigen notwendigen Umstellungen verbunden, damit die Gesundheit aller Beteiligten im Fokus steht. Wir haben in den letzten Wochen/Tagen die Meldungen der Regierung verfolgt und dann gemeinsam überlegt, was für uns umsetzbar, realistisch und notwendig ist, damit der Musikunterricht wieder beginnen kann.
Folgende Maßnahmen haben wir getroffen:
- Es wird nur Einzelunterricht stattfinden. Deswegen werden 2er-Gruppen in Absprache mit dem Lehrer Einzel unterrichtet.
- Hände waschen/desinfizieren. Spender finden Sie übrigens im Flur und in der Toilette.
- Eltern oder Begleitpersonen werden gebeten, die Kinder bis zur Haustür zu begleiten. Bringen Sie daher die Kinder kurz vor Unterrichtsbeginn, um lange Wartezeiten zu vermeiden.
- Im Wartebereich dürfen nur 2 Personen gleichzeitig warten.
- Im Unterricht den Abstand von 1,5 Metern halten, ansonsten nur mit Mund-Nase-Schutz. Wir haben außerdem Trennwände (Spuckschutz).
- Die Schüler*innen müssen immer mit eigenen Sachen (Stift, Radierer, Noten) zum Unterricht kommen.
- Nur zwei Personen (Lehrer*in + Schüler*in) pro Raum.
- Die Zeit zum Auspacken, Stimmen, Aufgaben aufschreiben, Einpacken, Anziehen wird zum Lüften genutzt.
- Die Räume nach Unterrichtsende umgehend verlassen.
HINWEIS
Schüler*innen mit Erkältungssymptomen dürfen nicht zum Unterricht kommen.
Informieren Sie umgehend Ihre Lehrerin/Ihre Lehrer, damit die Stunde Online stattfinden kann.
Blockflöte, Gesang, Klarinette, Querflöte, Trompete
Diese Fächer dürfen ausschließlich im großen Raum stattfinden, weil hier die Infektionsgefahr höher liegt. Dabei müssen die Stundenpläne evtl. angepasst werden und Sie werden von Ihrer Lehrerin/Ihrem Lehrer darüber informiert. Wir bitten Sie alle um Ihr Verständnis.
Ensemble
Der Ensembleunterricht findet noch nicht statt.
Die Entwicklungen sowie die Regierungsmaßnahmen werden die Form der zukünftigen Unterrichtsstunden (mit)bestimmen.
Für weitere Informationen besuchen Sie die Seite vom Land NRW.
Bei Fragen, stehen wir Ihnen weiterhin zur Verfügung.
Ihre
Kölner Musikakademie
-Ende der Meldung-
Unterricht in der KGS Lindenburger Allee (Stand 21. Mai 2020)
Der Musikunterricht in der Grundschule ist leider nur begrenzt möglich. Da jeden Tag nur eine andere Klasse unterrichtet wird, dürfen auch wir nur diese Schüler*innen unterrichten.
Dies ist jedoch nicht realistisch, denn so müssten die Dozenten der KMA täglich nur eine Stunde arbeiten. Wir hoffen auf eine baldige Änderung.
HINWEIS: Das Schülervorspiel fällt bedauerlicherweise aus.
Unterricht in der Königin Luise Schule (Stand 21. Mai 2020)
Der Präsenzunterricht soll in den nächsten Tagen wieder beginnen. Sobald die letzten Details geklärt sind, werden die Schüler*innen umgehend informiert.
HINWEIS: Die Schülervorspiele sowohl in der Kirche als auch im Bechstein Centrum fallen leider aus.
Lieber noch kein Präsenzunterricht?
Dann teilen Sie dies Ihrer Lehrerin/Ihrem Lehrer mit. Wir haben gute Erfahrung mit dem Onlineunterricht gemacht, darum wird dieser ab sofort dauerhaft angeboten. Entweder Parallel zum Präsenzunterricht oder ausschließlich Online. Beispiele für eine Onlinestunde parallel zum Präsenzunterricht:
- Bei Erkältungssymptomen
- Wetterbedingt (bspw. Regen usw.)
- Nicht rechtzeitiges Erscheinen
-Ende der Meldung-
Kein Präsenzunterricht ab dem 16. März 2020
Liebe Eltern und liebe SchülerInnen,
die Einschränkungen aufgrund der aktuellen Situation haben uns auch erreicht. Laut der Anordnung der Landesregierung bleiben die Musikschulräume bis zum 19.04.20 4.5.2020 geschlossen und der Unterricht kann daher nicht mehr in unseren Räumlichkeiten stattfinden. Dies gilt auch für unsere Partnerschulen, in denen ebenfalls kein Präsenzunterricht stattfindet.
Der Instrumentalunterricht wird ab dem 16. März nur noch Online angeboten.
Infos nach Standorten
Dürenerstr. 71–73 | Königin Luise Schule | KGS Lindenburger Allee | GGS Bachemerstr. |
Online – Gruppen werden Einzel unterrichtet Kein Präsenzunterricht | Online – Gruppen werden Einzel unterrichtet Kein Präsenzunterricht | Online – Gruppen werden Einzel unterrichtet Kein Präsenzunterricht | Online – Gruppen werden Einzel unterrichtet Kein Präsenzunterricht |
Bitte beachten Sie, dass das Büro der KMA ab dem 16. März unbesetzt bleibt.
Nutzen Sie stattdessen das Kontaktformular oder rufen Sie Herrn Asterios Georgiou auf dem Handy an:
Für weitere Informationen besuchen Sie die Seite vom Land NRW.
Wir hoffen, dass dies Bald ein Ende hat und wünschen Ihnen und Ihren Familien alles Gute.
Ihre
Kölner Musikakademie