Präsenzunterricht und aktuelle Meldungen

Präsenzunterricht und aktuelle Meldungen

Schuljahr 2021-2022

Das Land NRW hat am 23.11. eine neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Diese steht zum Download unter nachstehendem Link bereit.

Für die Musikschulen gelten ab dem 24. November 2021 folgende Regelungen:

Schüler:innen
  • Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten außerhalb der Ferienzeiten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen.
  • Kinder bis zum Schuleintritt benötigen keinen Test. Sie werden wie Getestete behandelt.
  • 2G für Schüler:nnen ab 16 Jahren
  • Schüler:nnen ab 16 Jahren, die attestiert nicht geimpft werden können, dürfen nach Testvorlage unterrichtet werden (Antigen-Test nicht älter als 24 Stunden, oder PCR nicht älter als 48 Stunden)
Lehrer:innen
  • 3G für Lehrer:nnen (tagesaktueller Testnachweis und Ergebnis nicht länger als 24 Stunden)
    Nur Gesangsunterricht: Der Antigen-Test darf nicht älter als 6 Stunden sein oder der PCR-Test nicht älter als 24 Stunden.
Maskenpflicht und Begleitpersonen
  • Die Maskenpflicht gilt unabhängig davon, ob eine Person geimpft, getestet oder genesen ist.
    Ausnahmen:
    1. Kinder bis zum Schuleintritt
    2. Getestete Personen bei Vorlage eines PCR-Tests
  • Die 2G Regelung gilt auch für Begleitpersonen, die die Musikschule betreten möchten

Die Musikschule ist verpflichtet, die Nachweise entsprechend ab 24.11.2021 zu kontrollieren.
Sämtliche Nachweise müssen auf Nachfrage vorgelegt werden, bzw. Testergebnisse bei Ungeimpften bzw. SchülerInnen über 16 Jahren können am Unterrichtstag vorab per E-Mail an [email protected] weitergeleitet werden.

Sollten Sie noch Fragen haben, so freuen wir uns auf Ihre Nachricht.

Ihre
Kölner Musikakademie

-Ende der Meldung-

Ab Mai 2021

Das Land NRW hat bei der Corona-Schutzverordnung nachgebessert und beschlossen, dass ab dem 5. Juni der Testnachweis bei musikalischem Einzel- und Zweierunterricht nicht mehr erforderlich ist (siehe aktuelle Verordnung hier). Die Maskenpflicht besteht jedoch weiterhin.
In den Fächern, in denen keine Masken getragen werden können (Gesang und Blasinstrumente), empfehlen wir weiterhin dringend einen Schnell- oder Selbsttest, der nicht älter als 48 h ist.

-Ende der Meldung-

2021

Der Präsenzunterricht ist ab dem 19. April an mehreren Standorten möglich jedoch mit Einschränkungen.
Die aktuelle Coronaschutzverordnung vom 16. April erlaubt ab dem 19. April 2021 den Präsenzunterricht für bis zu 5 Teilnehmer:innen. Allerdings nur für Schulfplichtigen Schüler:innen bis einschließlich Oberstufe. Die genauen Infos finden Sie in dieser Tabelle:

Infos nach Standorten

Dürenerstr. 71-73 Königin Luise Schule
KGS Lindenburger Allee GGS Bachemerstr.
Präsenzunterricht möglich
Nur für Schüler:innen von der ersten Klasse bis
einschließlich Oberstufe
Onlineunterricht möglich
Präsenzunterricht noch unklar
Onlineunterricht möglich

Präsenzunterricht möglich, wenn die Schüler an dem Tag auch Schule haben.

Präsenzunterricht möglich

 

-Ende der Meldung-

Ältere Meldungen zum Präsenzunterricht und Covid-19

2020

Laut der Coronaschutzverordnung vom 14.12. müssen die Musikschulen ab dem 16. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021 den Präsenzunterricht einstellen. Das Schreiben der Landesregierung findet man hier.

Ab Mittwoch, den 16.12. ist daher für die Schüler*innen der Kölner Musikakademie nur der Onlineunterricht möglich. Das Kollegium der KMA ist informiert und bereit für den Onlineunterricht.

Für weitere Informationen besuchen Sie die Seite vom Land NRW.

Infos nach Standorten

Dürenerstr. 71-73 Königin Luise Schule
KGS Lindenburger Allee GGS Bachemerstr.
Online – Gruppen werden einzel unterrichtet

Kein Präsenzunterricht

Online – Gruppen werden einzel unterrichtet

Kein Präsenzunterricht

Online – Gruppen werden einzel unterrichtet

Kein Präsenzunterricht

Online – Gruppen werden einzel unterrichtet

Kein Präsenzunterricht

Wir hoffen, dass dies Bald ein Ende hat und wünschen Ihnen und Ihren Familien alles Gute.

Ihre
Kölner Musikakademie

-Ende der Meldung-